Aktualisiert am 05.09.2024: mit den neuen Preisen bei Tesla Model 3 und Tesla Model Y
Wichtiges Update 2024: der Höchstbetrag für die 0,25%-Besteuerung für ab 01.01.2024 neu zugelassene Elektroautos wurde auf 70.000 Euro brutto (bisher 60.000 Euro) erhöht. Damit ist nahezu jede Konfiguration eines Tesla Model 3 und Tesla Model Y innerhalb des 0,25%-Bereichs. Falls du dich über diesen Tipp ebenso freust wie ich, dann nutze für deine Bestellung gern meinen Tesla Referral-Code (Empfehlungslink) – so sparst du z.B. aktuell 1.000 € auf deine Tesla-Bestellung!
Du hast keine Zeit? Dann geht’s hier gleich zu unserem Tesla-0,25%-Steuer-Konfigurator. Alle neuen Preise für das Tesla Model 3 Modelljahr 2024 (Highland) und die Versteuerungsgrenzen von 70.000 Euro sind schon hinterlegt.
Einer der im Moment sehr verlockenden Vorteile eines E-Autos als Dienstwagen: du musst ihn nur mit monatlich 0,25% vom Bruttolistenpreis versteuern, sofern das Auto zum Zeitpunkt der Neuzulassung einen Bruttolistenpreis von 70.000 Euro nicht überschreitet. E-Autos über 70.000 Euro können stattdessen mit 0,5% versteuert werden.
Linktipp: Mit Tibber günstig dein E-Auto laden – ein Erfahrungsbericht mit Tesla Model 3 und BMW i3
Tesla gehört aktuell zu den meistverkauften Elektroautos (BEV), und das zu Recht, wie ich als sehr zufriedener Fahrer eines Model Y finde. Tesla begeistert dabei nicht unbedingt durch klassische Automobilqualitäten, sondern vor allem durch die Software, die Fahrleistungen, die ins Navigationssystem integrierte Supercharger-Sorglos-Ladeinfrastruktur – aber vor allem durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: für die magische Grenze zur 0,25%-Versteuerung kann man sich bei Tesla richtig viel Auto zusammenstellen! Da die Preise auf der Tesla-Website teilweise verwirrend sind, habe ich mich entschlossen, einen Konfigurator bereitzustellen, mit dem du ganz einfach herausfinden kannst, ob dein Tesla Model 3 Bruttolistenpreis 2024 oder Tesla Model Y Bruttolistenpreis 2024 unter die 0,25%-Grenze passt.
Tesla 0,25% Konfigurator
Disclaimer: keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Schau im Zweifel auf der Tesla-Website nach, ob die von uns verwendeten Preise noch aktuell sind. Frage unbedingt vorab auch deinen Steuerberater!
Tipp: Falls dir der Konfigurator bei der Entscheidung geholfen hat, freue ich mich, wenn du deinen neuen Tesla Model 3 oder Tesla Model Y über meinen Tesla Referral-Code (Empfehlungslink) kaufst – so sparst du 1.000 € auf deine Tesla-Bestellung!
Was gehört zum Bruttolistenpreis (BLP)?
Erste wichtige Frage: was zählt eigentlich zum für die Versteuerung relevanten Bruttolistenpreis eines Elektroautos? Im Grunde ist es ganz einfach:
Maßgeblich für die Versteuerung des Dienstwagens ist der Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Nicht zum steuerlich relevanten Bruttolistenpreis gehören folgende Positionen:
- Überführungsgebühr
- zweiter Reifensatz, z.B. Winterreifen
- nachträglich angeschafftes Zubehör
Zählt nachträglich gekauftes Tesla-Zubehör mit zum Bruttolistenpreis?
Nach aktuellem Stand zählt nachträglich angeschafftes Zubehör nicht mit zum für die Versteuerung relevanten Bruttolistenpreis. Es empfiehlt sich also, sämtliche Softwarepakete, also Performance-Boost, Enhanced Autopilot (EAP) oder volles Potenzial für autonomes Fahren (FSD) erst nach Zulassung des Autos zu kaufen. Dies geht einfach über die Tesla-App. Ebenso ist es möglich, z.B. die Anhängerkupplung beim Model Y erst nach dem Kauf bei Tesla nachrüsten zu lassen (bei Model 3 nicht möglich!). Verschiebt man diese Fahrzeugoptionen auf nach dem Kauf, passt das Auto viel einfacher unter die 70.000-Euro-Grenze und kann dann mit 0,25% versteuert werden.
Sinnvoll bzw. empfehlenswert sind diese nachträglichen Käufe natürlich nur für Selbstständige – Angestellte werden wohl nur in den seltensten Fällen solche Summen in ihren Dienstwagen stecken. Aber schlagt diese Variante doch mal euren Chef:innen vor!
Tesla-Konfigurator für 0,25%-Versteuerung
Unser Konfigurator am Anfang der Seite hilft dir, zu prüfen, in welcher Konfiguration dein Tesla Model 3 oder Tesla Model Y unter die magische Grenze von 70.000 Euro Bruttolistenpreis passt, damit du für die Dienstwagen-Versteuerung die 0,25%-Methode nutzen kannst.
Diese Möglichkeiten hast du aktuell (Januar 2024) bei den einzelnen Tesla-Modellen:
- Tesla Model 3: 0,25%-Versteuerung möglich für alle Varianten inkl. Performance
- Tesla Model Y: 0,25%-Versteuerung möglich für SR, LR und Performance
- Tesla Model S: nur 0,5%-Versteuerung möglich
- Tesla Model X: nur 0,5%-Versteuerung möglich
Reduziert sich der Tesla Model 3 und Tesla Model Y Bruttolistenpreis bei Preisanpassungen?
Kann man einen reduzierten Bruttolistenpreis ansetzen, wenn man einen Tesla Model 3 oder Tesla Model Y aus dem Tesla-Fahrzeugbestand kauft, bei dem Tesla eine sogenannte Preisanpassung (also einen reduzierten Sonderpreis) hinterlegt hat? Die Antwort ist kurz: nein. Denn: es reduziert sich hier nicht der Bruttolistenpreis, sondern es wird lediglich eine Preisanpassung vom Bruttolistenpreis abgezogen. Solche Preisanpassungen, Rabatte, Nachlässe reduzieren allerdings nicht den Bruttolistenpreis, das hat der Gesetzgeber klar formuliert. Ein günstigerer Kaufpreis nützt dir also leider nix in Sachen Versteuerung. Nur, wenn du bei deinem Tesla Fahrtenbuch führst und ihn nach der Fahrtenbuch-Methode versteuerst, gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage.