Du denkst über ein Elektroauto als Firmenwagen nach? Dann wird sicher auch bei dir ziemlich bald die Frage aufkommen, wie das eigentlich mit den Kosten fürs Laden des Autos zuhause läuft. Denn so praktisch es ist, morgens mit vollem Akku zuhause loszufahren – wenn man die Kosten fürs Aufladen des Elektroautos dauerhaft privat tragen muss, macht es nur halb so viel Spaß. Wir schauen uns heute an, welche Optionen es gibt, die Kosten durch deine Firma tragen zu lassen.
Einmalige Kosten für Wallbox
Welche Kosten kommen denn eigentlich auf dich zu, wenn du deinen Firmenwagen zuhause laden willst? Wir müssen unterscheiden zwischen den einmaligen Kosten für den Anschluss und den laufenden Kosten für den geladenen Strom.
Kosten Wallbox bei Dienstwagen
Einmalkosten entstehen für die Anschaffung und Installation einer Wallbox, also eines privaten Ladeanschlusses. Je nach Einbausituation und Modell landet man hier bei ca. 600 Euro bis zu 2.000 Euro. Bis vor kurzem gab es hierfür eine KfW-Förderung in Höhe von 900 Euro je Ladepunkt, mit der sich die Installation meist gut finanzieren ließ. Diese ist aktuell nicht mehr verfügbar, und es ist unklar, ob es hier einen Nachfolger geben wird.
Es gibt allerdings auch Wege, den Arbeitgeber bzw. die eigene Firma hieran zu beteiligen. Wir wollen die Optionen hier vorerst nur anreißen:
- Schenkung Wallbox durch Arbeitgeber: hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen einer Schenkung und versteuert sie pauschal mit 25%. Sozialabgaben fallen hierauf nicht an
- Zuschuss Wallbox durch Arbeitgeber: auch hier „schenkt“ der Arbeitgeber einen Teil der Wallbox, auch hier wird der Betrag pauschalversteuert und ist sozialabgabenfrei
- Überlassung Wallbox durch Arbeitgeber: bleibt die Wallbox im Eigentum des Arbeitgebers, kann sie dem Arbeitnehmer auch steuerfrei überlassen werden. Voraussetzung: sie wird zusätzlich zum Gehalt gestellt, es darf sich also nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln
Elektroauto-Dienstwagen zuhause laden: Kosten
Die Arbeitgeber-Kostenerstattung von privatem Ladestrom für das Elektroauto als Dienstwagen ist auf drei Wegen möglich:
Pauschale Erstattung bei ausschließlich privatem Laden
Lädt man sein E-Auto ausschließlich privat und nicht beim Arbeitgeber oder per Firmen-Ladekarte unterwegs auf, so kann man eine pauschale steuerfreie Erstattung von 70 Euro monatlich vom Arbeitgeber erhalten. Dieses Modell lohnt sich vor allem für Wenigfahrer mit hohem Privatanteil, die zudem fast ausschließlich an der heimischen Wallbox laden.
Kleines Rechenbeispiel:
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 0,35 Euro je kWh entspricht die Summe von 70 Euro einer Strommenge von ca. 200 kWh. Damit kommt man mit einem halbwegs sparsamen E-Auto (angenommener Verbrauch 20 kWh/100 km ) so um die 1.000 km. Ein Tesla Model 3 Long Range kann man mit der Strommenge immerhin viermal von 20-80% aufladen.
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Pauschale Erstattung zusätzlich zum Laden auf Firmenkosten
Stellt der Arbeitgeber eine oder mehrere Ladekarten zur Verfügung (dazu zählt auch der Tesla Supercharger-Account) oder hast du die Möglichkeit, dein Auto zusätzlich auch beim Arbeitgeber zu laden? Dann kannst du dir immer noch 30 Euro pauschal monatlich auszahlen lassen, um die Kosten fürs Laden zuhause unkompliziert zu erstatten.
Dieses Modell lohnt sich zum einen für jene, die dienstlich mehr unterwegs sind und deshalb vor allem unterwegs auf Firmenkosten laden (per Ladekarte, App, Supercharger-Account oder eben per Kreditkarte). Zum anderen ist es die richtige Wahl für all jene, die auch direkt am Firmenstandort eine Lademöglichkeit haben.
Kleines Rechenbeispiel:
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 0,35 Euro je kWh entspricht die Summe von 30 Euro einer Strommenge von ca. 86 kWh. Damit kommt man mit dem oben angenommenen E-Auto (Verbrauch 20 kWh/100 km ) so um die 430 km. Ein Tesla Model 3 Long Range kann man mit der Strommenge immerhin 1,5 mal von 20-80% aufladen.
Verbrauchsbasierte Abrechnung des privaten Ladestroms
Gerade wenn du Vielfahrer bist und sehr viel zuhause lädst, solltest du dir Gedanken darüber machen, ob du die Ladekosten verbrauchsbasiert an deine Firma weiterberechnest. Dafür gibt es folgende Optionen:
- eigener Stromanschluss inkl. Zähler für Wallbox: hier lassen sich monatlich exakt die verbrauchten Strommengen ablesen. Der Zähler ist ohnehin geeicht, das akzeptiert auch das Finanzamt. Weiterer Vorteil: man kann einen speziellen Stromtarif nur für die Wallbox beauftragen. Spannend sind hier auch Anbieter wie Tibber, bei denen sich die Preise direkt am Strombörsenpreis orientieren. Achtung: gibt’s neben dem Firmenwagen noch ein privates E-Auto, dann darf dieses nicht an der gleichen Wallbox geladen werden.
- Unterzähler vor der Wallbox: wie oben, jedoch ist hier kein zweiter Stromanschluss und kein zweiter Stromvertrag nötig. Man spart somit einiges an Grundgebühren. Wichtig ist, dass es sich um einen geeichten Zähler handelt. Auch hier gilt: ein weiteres privates E-Auto darf hier nicht laden.
- Wallbox mit integrierter geeichter Strommessung (MID-Zähler) und Zugangskontrolle: hier übernimmt die Wallbox das Zählen der Strommenge selbst. Dank Zugangskontrolle (meist RFID-Chips) kann der Firmenwagen hier auch separat erfasst werden. Ein Laden eines weiteren Autos über eine andere Zugangskennung ist problemlos möglich. Nachteil: Wallboxen mit MID-Zähler sind meist wesentlich teurer. Gute Modelle bieten hier aber meist auch eine Cloud-Lösung, mit der sich die Abrechnung der Strommenge aus der Ferne und auf digitalem Weg leicht abwickeln lässt.