Update April 2023: Wie wird ein Elektroauto als Firmenwagen oder Dienstwagen versteuert, und welche Methode ist die beste? Unser Rechner hilft dir, die beste Variante der Versteuerung zu finden.
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Der Wechsel beim Firmenwagen von Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb hin zu Elektroautos bringt viele Fragen mit sich. Ganz vorne mit dabei: wie wird bei einem E-Auto als Firmenwagen eigentlich die private Nutzung versteuert? Gibt es auch hier das Thema elektronisches Fahrtenbuch, und was hat es eigentlich mit diesen 0,25% oder 0,5% auf sich?
Elektroauto nach Prozent-Methode versteuern
Bei klassischen Benzin- und Diesel-PKW gibt es die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil der Privatnutzung pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises (BLP) zu versteuern. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden hierbei nochmal zusätzlich mit 0,03% des BLP je Entfernungskilometer versteuert.
Bei Elektroautos geistert oft die Zahl „0,5%“ oder „0,25%“ herum. Defacto werden auch E-Autos nach der 1%-Methode versteuert, jedoch wird je nach Neupreis des E-Autos die sogenannte Bemessungsgrundlage halbiert oder sogar durch vier geteilt. Letztendlich landet man dann bei einer Besteuerung von 50% x 1% = 0,5% bzw. 25% x 1% = 0,25%.
Höhe der Besteuerung hängt vom Bruttolistenpreis ab
Ob nun 50% oder 25% des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, hängt einzig und allein von der Höhe des Bruttolistenpreises ab: für alle reinen E-Autos (BEVs) bis 60.000 Euro BLP gilt die reduzierte Bemessungsgrundlage von 25%, vereinfacht gesagt versteuert man hier 0,25% des Fahrzeuglistenpreises je Monat. Reine E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro werden mit 50% Bemessungsgrundlage und damit mit 0,5% versteuert.
Wichtig zu wissen: nicht zum Bruttolistenpreis gehören die Kosten der Überführung und Zulassung sowie die Kosten für zusätzlich zu den Sommerrädern angeschaffte Winterräder.
Lohnt sich ein Fahrtenbuch bei Elektroautos?
Grundsätzlich kann ein elektronisches Fahrtenbuch auch bei Elektroautos eingesetzt werden. Auch hier gilt wie bei der Pauschalversteuerung: bei E-Autos bis 60.000 Euro wird nur ein Viertel der Kosten angesetzt, bei E-Autos über 60.000 wird die Hälfte der Fahrzeugkosten angesetzt. Vorteil Fahrtenbuch: hier wird nur der tatsächlich anfallende Privatanteil versteuert. Gerade bei eher teuren konventionellen Firmenwagen und einem eher geringen Anteil an Privatfahrten hat sich das Fahrtenbuch bisher immer relativ schnell gelohnt. Und mit Lösungen wie dem Elektronischen Fahrtenbuch von Vimcar wird der Aufwand, ein Fahrtenbuch zu führen, radikal reduziert.
Je nach persönlichem Anteil an Privatfahrten und Fahrzeugpreis kann es sich nach wie vor lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen.
Zwei Beispiele:
Tesla Model Y Long Range (ca. 55.000 Euro Kaufpreis), ca. 10.000 Euro jährliche Fahrzeugkosten für Leasing, Versicherung, Strom, 30% Privatfahrten
Fahrtenbuch-Ansatz: Aufgrund des BLPs unter 60.000 Euro werden hier nur 25% der Fahrzeugkosten herangezogen.
Die Rechnung sieht dann so aus:
10.000 Euro x 0,25 x 0,3 = 750 Euro pro Jahr bzw. 62,50 Euro pro Monat zu versteuernde Summe bei Nutzung des Fahrtenbuchs
Bei Pauschalversteuerung sähe sie (vereinfacht) so aus:
55.000 Euro x 0,25% = 137,50 Euro monatlich zu versteuernde Summe bei Nutzung der Pauschalversteuerung
Tesla Model S Plaid (ca. 138.000 Euro Kaufpreis), 24.000 Euro Fahrzeugkosten pro Jahr, 20% Privatfahrten
Aufgrund des BLPs über 60.000 Euro werden hier 50% der Fahrzeugkosten herangezogen.
Die Rechnung sieht dann so aus:
24.000 Euro x 0,5 x 0,2 = 2.400 Euro pro Jahr bzw. 200 Euro pro Monat zu versteuernde Summe bei Nutzung des Fahrtenbuchs
Bei Pauschalversteuerung sähe sie (vereinfacht) so aus:
138.000 Euro x 0,5% = 690 Euro monatlich zu versteuernde Summe bei Nutzung der Pauschalversteuerung
Die Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen z.B. nicht das Thema Fahrten zur Arbeit. Sie zeigen aber, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, ob die Fahrtenbuch-Methode oder die Prozent-Methode der sinnvollere Ansatz ist.
Elektroauto Firmenwagen Steuerrechner
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Disclaimer: keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Frag im Zweifel immer deinen Steuerberater, welche Methode für dich die richtige ist.
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